Schusswaffenbesitz in Deutschland
Zwischen gesetzlicher Regelung und Eigenverantwortung
Ein Artikel von Patricia Huber.
Am 11. März 2009, also genau heute vor zehn Jahren, hat ein ehemaliger Schüler in der Realschule von Winnenden 15 Menschen und anschließend sich selbst erschossen. Den Amoklauf beging er mit der Waffe seines Vaters. Der hatte sie, entgegen der gesetzlichen Vorschriften, einfach in seinem Schlafzimmer liegen lassen. Zum Gedenktag fordert die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, schärfere Waffengesetze. Doch was sind eigentlich die Vorschriften zur Aufbewahrung von Schusswaffen?
In Deutschland müssen alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition getrennt voneinander in einem Waffenschrank gelagert werden. Die Kommunen sind für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufbewahrung zuständig. Aber durch den Personalmangel in den zuständigen Ämtern werden solche Kontrollen nur selten und stichprobenartig durchgeführt.
Verstöße gegen das Waffengesetz werden allerdings hart bestraft. Wenn die Aufbewahrungspflicht verletzt wird, kann der Besitzer mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000€ belegt werden. Wer in Kauf nimmt, dass sich Unbefugte Zugang zur Waffe verschaffen können, und somit andere Menschen gefährdet, dem drohen sogar bis zu drei Jahre Haft.
Man kann jedoch nicht darauf vertrauen, dass strengere Regelungen auch zu einer Verringerung der Vorfälle mit Schusswaffen führen. Die Besitzer müssen auch selbst für die Einhaltung der Gesetze sorgen und Verantwortung übernehmen.