Verkauft euren Sh*t
Wie man sich von seinen alten Sachen trennt
Marie Kondo, auch bekannt als die ordentlichste Frau der Welt, vertritt die Meinung, dass ein aufgeräumtes Zuhause auch den Geist freimacht. Ihre Hauptaussage: „Wenn dich etwas nicht mehr glücklich macht, lass es los.“ Aber wohin mit den alten Sachen? Klar, auf den Flohmarkt damit. Und den gibt es natürlich auch online. Die Plattform eBay ist dabei nur eine von vielen Möglichkeiten, online auszumisten.
reBuy
Die alte Kamera, das Vorgänger-Smartphone, Mamas Bluetooth Box und alle verstaubten Bücher kommen am besten bei reBuy unter. Dieser Dienst kauft dem Anbieter die Ware ab und verkauft sie dann verifiziert, versichert und mit 36 Monaten Garantie weiter. Den Preis für die Ware bestimmt der Zwischenhändler selbst, er ist vorgegeben und eher gering. Leider wird nicht alles angenommen, sondern nur die Ware, die reBuy auch im Katalog hat.
Vorteil: Der Verkäufer muss sich nicht persönlich um die Abwicklung kümmern.
Kleiderkreisel
Nicht mehr getragene Kleidung, Accessoires oder Kosmetik bietet der Kleiderkreisel – zum Verkauf und Ankauf. Was früher mehr ein Service war, den insbesondere junge weibliche Kundinnen nutzten, ist mittlerweile die Plattform für Vintage-Liebhaber aller Geschlechter.
Gute Beschreibungen und hochauflösende Bilder für die einzelnen Artikel sind hier das A und O. Die Preise werden beim Einstellen der Ware selbst festgelegt. Und für einen kleinen Aufpreis kann hier auch ein Käuferschutz geltend gemacht werden. Die Versandkosten werden beim Einstellen der Ware festgelegt. Um sich den Versand komplett zu sparen, kann die Funktion „in der Nähe“ aktiviert werden und so nur an Selbstabholer verkauft werden.
Shpock
Ähnlich aufgebaut wie der Kleiderkreisel ist die Flohmarkt App Shpock. Doch hier kann im Prinzip alles verscherbelt werden – wie auf einem echten Flohmarkt. Bei Shpock kann der vorgeschlagene Preis häufig bis auf die Hälfte runtergehandelt werden – Feilschen ist angesagt. Hier bietet es sich also an, einen höheren Preis einzustellen, um noch einen Verhandlungsspielraum zu haben. Leider wird bei Shpock sehr viel Werbung angezeigt und die App ist weniger übersichtlich aufgebaut. Achtung! Immer erst abklären, wer die eventuellen Versandkosten trägt, damit man nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Tipp vom Profi: Das Produkt nur für Selbstabholer anbieten. So fällt der Gang zur Post weg und es werden eventuelle Missverständnisse vermieden.
eBay Kleinanzeigen
Um alte Möbel oder Alltagsgegenstände zu verkaufen eignet sich besonders eBay Kleinanzeigen. Hier kann Hab und Gut an Menschen in der Nähe verkaufen werden. Der Unterschied zu eBay? Kleinanzeigen ist lokaler, ohne Vermittlungskosten und es gibt Fix- und Verhandlungspreise statt Auktionen. Dafür entfällt aber auch der hauseigene Verbraucherschutz, den eBay bietet. Um sich zu schützen, empfiehlt es sich, nicht jedem beliebigen Interessenten seine Adresse zu geben und eher keine Bilder online zu stellen, auf denen man selbst zu sehen ist. Auch hier kann man sich bei Problemen immer an den Kundendienst wenden.
Nebenan.de
Bei nebenan.de können Nutzer*innen in erster Linie ihre Nachbarschaft kennenlernen, Hilfe anbieten oder erhalten. Aber auch Waren werden auf dem`Marketplace´verschenkt oder für ein wenig Geld angeboten.
Wie sieht es rechtlich aus?
Grundsätzlich gilt bei Online-Flohmärkten, dass der Kunde beim Kauf nicht einen Kaufvertrag mit der Plattform abschließt, sondern direkt mit dem Verkäufer. Die Plattform selbst ist meist nur Vermittler. So haftet sie auch nicht in Betrugsfällen. Allerdings ist sie rechtlich dazu verpflichtet, Betrug auf ihrer Plattform sofort zu unterbinden, falls die Betreiber davon Kenntnis haben.
Bei den Verkäufern selbst gibt es zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen: Den privaten Verkauf und den gewerblichen. Die Grenzen zwischen den beiden Arten sind allerdings fließend. Aber was unterscheidet die beiden Verkaufsarten? Anders als beim privaten Verkauf gibt es bei einem gewerblichen Verkauf einen rechtlich bindenden Verbraucherschutz für den Käufer. So kann ein Kunde bei einem gewerblichen Verkäufer 14 Tage nach Erhalt der Ware diese zurückschicken und sein Geld erstattet bekommen.
Als gewerblich handelnd gilt ein Verkäufer allerdings recht schnell. Laut der Kanzlei “Wilde Beuger Solmecke” aus Köln kann eine gewerbliche Tätigkeit schon gegeben sein, wenn insbesondere folgende Punkte vorliegen:
- Verkauf von gleichartigen Waren, Neuwaren, Gegenständen von hohem Wert
- Wiederholte Verkaufstätigkeit (15 – 25 Verkäufe in einem Monat)
- Verkaufsaktionen über einen gewissen Zeitraum hinweg
- Mehr als 25 Käuferbewertungen, “Powersellerstatus”
- Veräußerung auch für Dritte
- Äußere Gestaltung des Angebots (z.B. professionell geschossene Bilder)
Dabei können wenige Punkte bereits ausreichen, um als gewerblich zu gelten. Dieser Fall tritt bei Privatpersonen allerdings relativ selten ein. Oft bieten diese Plattformen dann auch eigenen Verbraucherschutz an.
Risiken und Nebenwirkungen von Online Flohmärkten
Wer auch ohne Bummel-Flair über riesige Flächen auskommt, für den bieten Online Flohmärkte eine gute Alternative zu herkömmlichen Flohmärkten. Allerdings besteht im Internet eine höhere Gefahr, betrogen zu werden. Auch besteht die Gefahr bei Verkäufen über das Private hinaus, schnell als gewerbliches Unternehmen zu gelten. Die Reichweite ist auf einem Online Flohmarkt um einiges größer als bei einem herkömmlichen. Am besten verkaufen sich alte Sachen, wenn sie auf der dazu passenden Plattform eingestellt sind. Es gibt also durchaus Mittel und Wege seinen “Sh*t” nach dem Ausmisten noch loszuwerden.