Wohnen und Mieten
Wenn Corona die Miete bedroht
Covid-19 bedroht vielerorts nicht nur die Gesundheit, sondern auch das Grundeinkommen von Menschen. Insbesondere dann, wenn sich die Arbeit nicht einfach ins Homeoffice verlegen lässt. Doch was ist, wenn man wegen des Virus seine Miete nicht mehr zahlen kann? Was gilt jetzt für Mieter*innen? Inwieweit werden sie geschützt? Ein Überblick zu den wichtigsten Punkten.
Normalerweise arbeitet Ricardo Fresno als Barkeeper. Doch die aktuelle Ausgangsbeschränkung hat das nun unmöglich gemacht. Für den 26-Jährigen entfallen wichtige Einkünfte, mit denen er sein Studium und seine Miete finanziert. Damit ist er bei Weitem nicht allein. Zahlreiche Menschen sind wegen drohenden Einkommensverlusten gefährdet, Rechnungen nicht mehr begleichen zu können. Im Hinblick auf die Miete trifft dies aber einen besonders existenziellen Bereich. Denn es droht im schlimmsten Fall der Wohnungsverlust! Bisher galt: Wenn Mieter*innen zwei Monate lang den Mietpreis nicht zahlen, dürfen Vermieter diesen fristlos kündigen. Damit es aber nicht so weit kommt, hat der Bundestag am 25.03.2020 einen Beschluss verabschiedet, um Mieter*innen besser zu schützen.
Was unternimmt der Staat?
Am Mittwoch hat der Bundestag wegen der Epidemie eine kurzfristige Ausnahme im Mieterrecht beschlossen. Das sogenannte Hilfspaket des Bundeskabinetts, über das der Bundesrat am Freitag abschließend entscheidet, klärt Fragen auf rechtlicher Ebene und soll ab dem 1. April in Kraft treten. Darin wurde beschlossen, dass Mieter*innen, die wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können, bis Ende Juni keine Kündigung befürchten müssen. Ähnliches gilt auch für die Verträge zu Strom und Internet. Die Regelung betrifft Mieter*innen von Wohnraum sowie Gewerbe und Pächter von Bars und Kneipen.
Wann bekommen Vermieter*innen ihr Geld?
Allerdings muss das Geld von den Mieter*innen nachgezahlt werden. Vermieter*innen sollen nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben. Das bedeutet: Wenn der Lebensunterhalt eines Vermieters oder einer Vermieterin durch den Zahlungsaufschub gefährdet ist, kann diese eine sofortige Rückzahlung verlangen. Mieter*innen, die sich dann auf das Gesetz berufen wollen, müssen glaubhaft machen, dass ihre Zahlungsschwierigkeiten auf der Epidemie beruhen, z.B. durch Vorlage von niedrigen oder fehlenden Honoraren.
Ändert sich etwas für BaföG-Empfänger?
Studierende, die BAföG beziehen und damit Teile ihre Miete zahlen, müssen nicht um das Einstellen der Förderung bangen. BAföG wird weitergezahlt. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek möchte, „dass BAföG-Geförderte in der aktuellen Ausnahmesituation Klarheit und Planungssicherheit haben“. In einer Pressekonferenz teilte sie mit, dass auch Studienanfänger*innen, deren Semesterbeginn sich nun verzögert, ihr BAföG erhalten, so als hätten die Präsenzvorlesungen zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt begonnen.
Mehr Schein als Sein
Theo Friedrich hilft das Hilfspaket eher weniger. Der 24-jährige Student kann zurzeit nicht wie üblich im Modegeschäft arbeiten. Da er in einer WG lebt und keiner der Hauptmieter ist, bleibt seine Situation recht unsicher: “Ich habe das Glück, dass meine Eltern mir noch durch ihren Unterhalt die Miete bezahlen (…) Es ist halt die Frage wie lange die Situation anhält.” Auch für Ricardo sind die Maßnahmen eher ein Tropfen auf dem heißen Stein. “So wie es klingt, ist es gut, aber es klingt doch eher nach dem Minimum, das nur gestundet wird.” Tatsächlich fordert auch der Mieterbund, dass neben dem Kündigungsstopp auch Hilfsfonds eingerichtet werden müssten, um Zugriff auf Gelder gewährleisten zu können. “Ich bin mir sicher, dass nun viele Mieter und Vermieter in Bayern an einem Strang ziehen und ihre individuellen Interessen zurückstecken”, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mieterverein München. Theo Friedrich sieht eine Lösung sogar im bedingungslosen Grundeinkommen: “Das fände ich wirklich sehr sinnvoll, weil das würde mir einen direkten Gehaltsausgleich ermöglichen.”
Was muss ich jetzt tun? Wo finde ich Hilfe?
Für Mieter*innen ist es nun wichtig bei Zahlungsschwierigkeit, sofort zu reagieren und sich mit den Vermieter*innen in Kontakt zu setzten. In Ricardos Fall konnte so eine Einigung erzielt werden. Ihm wird vorerst 80 Euro von der Miete erlassen. Der DMB Mietverein München plädiert auf seiner Website dafür, “dass Mieter und Vermieter in diesen Zeiten zusammenstehen”, miteinander reden und Verständnis aufbringen. Dafür steht der Mietverein auch gerne für Ratschläge zur Seite.
Hier gibt’s Infos zum Mieterverin.