Medizinstudenten aktuell
Tschüss Staatsexamen, Servus Praktisches Jahr
Das zweite Staatsexamen für Medizinstudierende in Bayern wird verschoben. Das verkündete Gesundheitsministerin Melanie Huml. Grund dafür: die Corona-Pandemie. Das Examen wird auf das kommende Jahr verschoben.
Damit folgt Bayerns Ministerin der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums von vergangener Woche in vollem Umfang. Die „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ überließ es den Bundesländern selbst, ob sie das zweite Staatsexamen zum regulären Termin am 15. bis 17. April durchführen möchten oder es auf das nächste Jahr verschieben. Baden-Württemberg sowie Bayern haben sich bereits für die Verschiebung entschieden, in Sachsen können die Studierenden selbst entscheiden.
Das „PJ“ kann eher kommen
Durch die neue Verordnung ist es den Studierenden auch ohne abgeschlossenes zweites Staatsexamen möglich, bereits diesen April direkt in ihr praktisches Jahr (PJ) zu starten. Diese flexible Anpassung hat das Bundesgesundheitsministerium vorgenommen, damit die Medizinstudierenden in der aktuellen Lage sofort einen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten können, ohne dass dadurch ein Nachteil in ihrem Studienfortschritt entsteht.
Examensverlegung wenig sinnvoll
Sebastian Schramm, Bundeskoordinator für Gesundheitspolitik bei der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (BVMD) und Humanmedizinstudent an der Universität Leipzig, hat im Podcast der ÄrzteZeitung ein Statement zur derzeitigen Situation abgegeben. Er erachtet es als wenig sinnvoll, das Examen auf das Ende des Praktischen Jahres zu verlegen:
„Das M2 [Zweites Staatsexamen] sollte in seiner Grundkonzeption abprüfen, ob die Studierenden bereit dazu sind ins praktische Jahr einzusteigen. Das danach durchzuführen, ist demnach nicht richtig zielführend“
Sebastian Schramm
Ein Vorschlag der BVMD beinhaltet daher, die Prüfung ganz zu streichen und diese durch eine Äquivalenzleistung wie beispielsweise eine Durchschnittsnote der bereits erbrachten klinischen Prüfungen zu ersetzen.
Nach §5 der Verordnung können alle Studierende das vorzeitige Praktische Jahr wahrnehmen, die bereits für das Examen zugelassen wurden. Die Studierende, die sich gegen das vorzeitige Praktische Jahr entscheiden, können sich zwar für das Examen im Herbst anmelden, dürfen dann aber nach aktueller Approbationsordnung erst nach dessen Bestehen im November mit dem praktischen Jahr beginnen. So weist die LMU ihre Medizinstudierenden darauf hin: „Dies setzt natürlich voraus, dass zu diesem Zeitpunkt die epidemische Lage von nationaler Tragweite zwischenzeitlich durch den Deutschen Bundestag wieder aufgehoben wurde.“
Potenzielle BAföG-Probleme
Der Studienverlauf könnte sich dadurch verlängern und bei den Studierenden zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, wie Sebastian Schramm anmerkt: „Allerdings ist diese befürchtete Verschiebung mit einer großen persönlichen Ungewissheit verknüpft, da vor allem Studienfinanzierungen ja nur für die Regelstudienzeit gelten und danach möglicherweise ausfallen.“
Außerdem fügt er in seinem Gespräch mit der ÄrzteZeitung an, dass durch die Verlegung des Examens auf 2021 die Studierenden zwei Staatsexamen in kurzem Abstand zueinander ablegen müssen, da das dritte Staatsexamen nächstes Jahr nicht verlegt wird. Der Druck auf die Studierenden werde dadurch extrem erhöht. Auch wenn die Änderungen in der Approbationsordnung wichtig sind, um schnell das Fachpersonal in den Kliniken und Praxen bei der Bekämpfung des Coronavirus zu unterstützen – die Konsequenzen für jeden einzelnen Studierenden sind tiefgreifender als zunächst vermutet.
Der BVMD wünscht sich ein proaktives Handeln der Entscheidungsträger. Sie sollen aktiv auf die Studierenden zugehen und nicht über ihre Köpfe hinweg Entscheidungen treffen.
,,Wir wollen alle gute Ärztinnen und Ärzte werden. Das bedeutet wir brauchen gute Lehre. Und die Frage ist, ob das in diesen Zeiten jetzt gewährleistet werden kann.“
Sebastian Schramm