Allgemeinverfügung gegen Blockaden
München schränkt Klimaproteste ein
Die Landeshauptstadt verschärft die Gangart gegen Klimaaktivist:innen: Ab Samstag sind bis zum 8. Januar Straßenblockaden in München verboten. Damit schafft die Stadt einen Präzedenzfall im Umgang mit den Klimaprotesten.
Die Stadt begründet die Allgemeinverfügung mit den jüngsten Blokadeaktivitäten der Klimaaktivist:innen: Diese könnten Einsatz- und Rettungsfahrzeuge behindern. In der vergangenen Woche hatten sich die Aktivist:innen wiederholt an Straßen festgeklebt, unter anderem am Stachus und auf der Landebahn des Münchner Flughafens.
Konkret sind jetzt im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt sämtliche Versammlungen verboten, die im Zusammenhang mit Klimaprotesten in Form von Straßenblockaden stehen, sofern die versammlungsrechtliche Anzeigepflicht nicht eingehalten ist.
Das bedeutet, dass sowohl das Veranstalten von, als auch die Teilnahme an, solchen Versammlungen und Protestaktionen verboten ist. Auch der Aufruf zur Teilnahme an einer untersagten Versammlung ist strafbar.