Mal an Denkmäler denken...
München feiert Denkmalsommer
Denkmäler sind Teile der Gegenwart, die an die Vergangenheit erinnern. Durch das im Jahr 1974 erlassene Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler sollen sie auch ein Teil der Zukunft sein.
Zum 50-jährigen Bestehen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes finden vom 1. Juli bis 10. September 2023 verschiedene Feierlichkeiten in München statt. Der Renaissance-Innenhof der Alten Münze wird in dieser Zeit zum Kulturbiergarten, in dem donnerstags bis sonntags Musik und Unterhaltung vom Münchner Fraunhofer Wirtshaus & Theater geboten wird. Im Gebäude selbst eröffnet in dieser Zeit außerdem eine kostenlose Jubiläumsausstellung.
Ein guter Anlass: Gesetzesänderung ab 1. Juli
Mit Beginn des Denkmalsommers tritt gleichzeitig die Änderung des Denkmalschutzgesetzes in Kraft. Die neuen Vorschriften sollen den Herausforderungen der aktuellen Zeit besser gerecht werden. Sie beziehen sich beispielsweise auf eine Verbesserung der Energieeffizienz denkmalgeschützter Gebäude.
Wie wird etwas eigentlich zum Denkmal?
Diese Frage beantwortet Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes:
Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Werden die Voraussetzungen der Norm erfüllt, kann eine Eintragung in die Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege BLFD erfolgen. Auf dieser Liste stehen Baudenkmäler, wie Burgen, Stadtmauern oder Bauernhöfe, aber auch Scheunen und Brücken. Außerdem werden dort Bodendenkmäler verzeichnet, also im Boden befindliche oder gefundene Überreste, wie Gräber, Münzen, Werkzeuge oder Schmuck.
Übrigens: Wer ein solches Bodendenkmal entdeckt oder Eigentümer eines Grundstücks ist, auf dem eines gefunden wird, kann eine Belohnung erhalten. Aber vor dem Losbuddeln aufgepasst! Zur Ausgrabung eines Bodendenkmals gibt es zahlreiche Vorschriften, beispielsweise muss eine Grabungserlaubnis eingeholt werden. Bei einem Verstoß gegen das Bayerische Denkmalschutzgesetz sieht Art. 23 BayDSchG eine Geldstrafe bis zu 5 Millionen Euro vor. Wer unbefugt zum Archäologen wird, ist also schlimmstenfalls ganz schnell pleite…
Massig Denkmäler in München
Die Stadt feiert ihre Denkmäler zurecht – allein in München gibt es beinahe 7000 Baudenkmäler. Dazu gehören auch Ensembles, also ganze Immobiliengruppen. Unter Denkmalschutz steht bei einer solchen Gesamtanlage dann das Erscheinungsbild, wie die Gebäudesilhouette oder das historische Stadtbild.
Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit, in einem Denkmal zu wohnen, in München gar nicht so gering. Wer seine eigene Adresse auf Denkmalschutz überprüfen möchte, kann einfach die Baudenkmalliste über den Bayerischen Denkmalatlas abrufen. So steht beispielsweise das gesamte Gärtnerplatzviertel als Ensemble unter Denkmalschutz. Die sechs sternförmig angeordneten Baublöcke zeigen dabei teilweise noch Besonderheiten der damaligen Bauvorschriften. So enthielt die königliche Genehmigung von 1830 die Auflage, dass die Höhe der Häuser die Straßenbreite nicht überschreiten durfte. Dies wurde allerdings durch den Wiederaufbau nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg teils verändert.
Außerhalb privater Wohnhäuser finden sich in München eine ganze Reihe denkmalgeschützter Bauten, die man auf den ersten Blick vielleicht gar nicht als solche einordnen würde. Seit letztem Jahr gehört dazu beispielsweise auch das BMW-Hochhaus sowie dessen Parkhaus. Fun Fact: Das kleeblattförmige Gebäude aus den frühen 1970er-Jahren stellt einen Vierzylinder-Motor dar. Wenn das nicht thematisch wunderbar zum BMW-Museum passt…
Die Denkmalpflege schützt dabei das „materielle Kulturerbe“ und erhält die Ästhetik der Geschichte, die sich über die verschiedenen Epochen ansammelt. Die kulturelle Vergangenheit bleibt dadurch ein Teil unserer Gegenwart und Zukunft. Und das wird diese Sommer gefeiert!