Kommunalwahl 2020
Was man über die Kommunalwahlen 2020 wissen muss
Am 15. März finden in ganz Bayern die Kommunalwahlen statt. Hier findet ihr alles Wichtige dazu.
Am 15. März sind Kommunalwahlen, auch in München. Wer dort seine/ihre Kreuzchen macht, bestimmt mit, ob das örtliche Schwimmbad erhalten bleibt, wann Wohnraum in München wieder bezahlbar wird oder wie attraktiv die Stadt für Unternehmen ist. Die Münchner*innen wählen nicht nur den oder die nächste Oberbürgermeister*in, sondern auch weitere wichtige Posten im Stadtrat und den Bezirksausschüssen. In den drei Wahlen können abhängig vom Wohnort insgesamt zwischen 96 und 126 Stimmen vergeben werden. Damit euch die quadratmetergroßen Stimmzettel nicht in die Verzweiflung treiben, steht hier das Wichtigste, das man zu den Kommunalwahlen wissen muss:
Wer steht zur Wahl?
In München stehen insgesamt 17 verschiedene Parteien zur Wahl. Für die Oberbürgermeister*innen-Wahl in München haben allerdings nur 14 Parteien einen Wahlvorschlag abgegeben. Realistischen Chancen werden drei OB-Kandidat*innen eingeräumt: dem Amtsinhaber Dieter Reiter (SPD), Katrin Habenschaden (B‘90/Die Grünen) und Kristina Frank (CSU). Neben großen bundesweiten Parteien treten aber auch viele lokale und landesweite Parteien zur Wahl an. So beispielsweise die Münchner Initiative ‚Rosa Liste‘, die Wählergruppe ‚Zusammen Bayern e.V.‘ oder die Bayernpartei.
Wie kann man wählen?
Ganz klassisch stehen auch am Sonntag wieder viele örtliche Schulen und Turnhallen als Wahllokale zur Verfügung. Auf der interaktiven Karte der Stadt München kann man auch leicht barrierefreie Wahllokale in der Nähe finden. Aus aktuellem Anlass (Corona-Virus) haben aber schon mehr Wahlberechtigte als bei der letzten Wahl 2014 ihre Briefwahlunterlagen beantragt, um die Kreuzchen entspannt von Zuhause aus machen zu können. Bis zum 13. März kann die Briefwahl noch beantragt werden, allerdings werden die Unterlagen nicht mehr verschickt, sondern müssen selbst bei der Wahlstelle abgeholt werden.
Wer darf wählen?
Anders als bei den Bundestagswahlen dürfen auf kommunaler Ebene nicht nur Deutsche, sondern auch andere EU-Bürger*innen an die Wahlurne gehen. Außerdem müssen die Wähler*innen mindestens 18 Jahre alt sein und in München ihren Hauptwohnsitz haben. Falls das alles auf euch zutrifft, solltet ihr im Februar eine Wahlbenachrichtigung mit allen genauen Informationen erhalten haben.
Wählen gehen? Wählen gehen!
Weitere Informationen zur Kommunalwahl 2020 in München findet ihr hier