Finanzspritze Wohnung
Ferienvermietung für Studierende
Die astronomischen Münchner Mietpreise sind schon ein Problem für sich. Aber besonders ärgerlich sind sie dann, wenn man erst gar nicht da ist – zum Beispiel wegen eines Auslandssemesters, eines Praktikums in einer anderen Stadt oder eines längeren Heimatbesuches. Dann kann Ferienvermietung die Lösung sein.
Das bedeutet nichts anderes, als das gemietete Zimmer für ein paar Wochen oder Monate selbst weiter zu vermieten, als sogenannte „Untermiete“. Da viele Menschen in München nur für kurze Zeit ein Dach über dem Kopf suchen, beispielsweise eben wegen eines Praktikums, ist die Mieter*innen-Suche dabei gar nicht so schwer. Am angenehmsten sind natürlich Zwischenmieter*innen aus dem persönlichen Umfeld, die per Instagram oder Facebook gefunden werden können. Ansonsten kommen Inserate bei einschlägigen Online-Plattformen wie Air BnB infrage. Bevor man die Ferienvermietung fix machen und sich über eine Finanzspritze freuen kann, führt der Weg aber zwingend erst einmal zur Vermieter*in:
“Vom Vermieter brauche ich für eine Untermiete immer die Genehmigung, weil dann ja eine andere Person seine Wohnung bewohnt als vertraglich vereinbart. Seinen Mieter kann er sich aussuchen, den Untermieter nicht – deshalb hat er da ein Veto-Recht. Er kann auch sagen: Nö, das will ich nicht.”
Anja Franz, Mieterverein München
Nein heißt nein!
Das ist zum Beispiel bei vielen privaten Studentenwohnheimen der Fall, die Ferienvermietung kategorisch ablehnen und diese Klausel auch häufig direkt in die Mietverträge schreiben. Ansonsten muss eine Vermieter*in aber wenigstens eine plausible Rechtfertigung für ihre Weigerung gegenüber einem begründeten Anliegen vorlegen, zum Beispiel wenn sie die konkrete Untermieter*in kennt und nicht in ihrer Wohnung möchte. Auf keinen Fall sollte man jedenfalls probieren, heimlich unterzuvermieten.
“Viele denken sich: Ach, das merkt der Vermieter ja sowieso nicht und das mache ich jetzt einfach trotzdem. Aber mit diesem Einfall kann man echt in Teufels Küche kommen. Wenn einen dann doch irgendein Nachbar verpfeift oder es aus irgendeinem anderen Grund heraus kommt – dann ist halt einfach schnell die fristlose Kündigung da.”
Anja Franz, Mieterverein München
Wenig Bürokratie beim Studentenwerk
Deutlich einfacher macht es einem in Sachen Ferienvermietung da das Münchner Studentenwerk:
“Wenn einer unserer Bewohner zwischenvermieten möchte, dann muss er sich dafür mit einem Antrag an die Abteilung Studentisches Wohnen wenden. Das ist mittlerweile ein Online-Antrag und findet sich auf der Website des Studentenwerks. Und wenn der Antragsteller alles einhält, was in den Richtlinien dazu steht, dann werden wir seinem Antrag in der Regel auch stattgeben.”
Ingo Wachendorfer, Studentenwerk München
Diese Richtlinien sind allerdings dafür essenziell: Für die Untermieter*in gelten nämlich dieselben Aufnahmebedingungen wie für die Mieter*in selbst. Es muss also eine Student*in sein und das Einkommen darf nicht über dem BaFöG-Höchstsatz liegen. Zum Beweis des Studiums muss unter anderem auch eine Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden.
Simple Aufwand-Nutzen-Rechnung
Wenn alles passt, dann kann die Ferienvermietung aber eine wirklich gute Geldquelle sein:
“Grundsätzlich lohnt sich das im Prinzip immer, wenn man abwesend ist. Entscheidend ist natürlich, dass man rechtzeitig beginnt, es zu organisieren und einen geeigneten Mieter zu finden. Dann kann man in dieser Zeit auf die unnötigen Mieteinbußen verzichten. Und das ist vor allem relevant, wenn man parallel aufgrund eines Praktikums oder Ähnlichem noch in einer anderen Stadt zur Miete wohnt und sonst doppelt zahlen müsste.”
Ingo Wachendorfer, Studentenwerk München
Am besten stellt man den Antrag so früh wie möglich – sobald man weiß, dass man nicht da sein wird. Aber eine Mieter*in zu finden sei laut Franz und Wachendorfer in der Metropole München auch relativ kurzfristig noch möglich. Wirklich zu empfehlen ist Ferienvermietung ca. ab einer Dauer von einem Monat – dann stimmt das Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Denn die damit verbundene Anstrengungen sind nicht zu unterschätzen. Persönliche Gegenstände beispielsweise müssen bis auf die Grundeinrichtung alle aus dem Zimmer raus geräumt werden – schließlich wird auch die Zwischenmieter*in gewisse Ansprüche an das Appartement stellen.