Energiepreispauschale

Mehr Geld auch für viele Studierende

/ / Bild: M94.5/ Nicole Albrecht

Die Preise für so ziemlich alles steigen und besonders Studierende wurden in der Corona Pandemie finanziell oft vergessen. Unter bestimmten Bedingungen haben Studierende nun Anspruch auf die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Doch wie funktioniert das genau und was sind die Bedingungen dafür?

Für wen gilt die Energiepauschale?

Das Bundesministerium für Finanzen will damit diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung stark belastet sind. Für Studierende bedeutet das, dass nur die mit einem Minijob oder die ein bezahltes Praktikum absolvieren, berechtigt sind die Pauschale zu erhalten.  

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Was gilt es zu beachten?

Der Buchhalter Robert Schwarz erklärt: 

„Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich mit dem Gehalt im September. Allerdings muss der Arbeitnehmer natürlich zum 1. September immer noch ein gegenwärtiges Dienstverhältnis bei dem Arbeitgeber haben, es muss das erste Dienstverhältnis sein.“ 

Robert Schwarz – Buchhalter

Ein spezieller Fall ist es bei den Minijobber:innen, die mehrere Jobs haben. Bei ihnen ist es wichtig zu klären, welche:r Arbeitgeber:in die Energiepreispauschale auszahlen muss. Das kommt zum Beispiel drauf an, wie viele Wochenstunden bei der jeweiligen Arbeit geleistet werden. Hier müssen Arbeitnehmer:innen eine Bestätigung ausfüllen, dass diese:r Arbietgeber:in das erste Dienstverhältnis ist. 

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Nicht nur Vorteile

Es gibt aber auch Kritik an der Energiepreispauschale. Zwar müssen Normalverdiener:innen die Zahlung versteuern, im Gegensatz zu Geringverdiener:innen. Doch einigen Gruppen wird überhaupt keine Beachtung geschenkt: Rentner:innen und Studierende ohne Minijob haben keinen Anspruch auf das Geld. Der Sozialverband VdK plant eine Musterklage gegen die Ungleichbehandlung. Sie denken, es wäre nur fair, wenn alle Menschen davon profitieren würden. Auch die Diakonie Deutschland sieht die Pauschale schwierig. Maria Loheide, Vorständin für Sozialpolitik der Diakonie, meint dazu:  

“Die Beschlüsse der Ampel-Koalition sind sozial nicht ausgewogen. Von den gewaltig gestiegenen Energiekosten müssten vor allem die Ärmsten entlastet werden. Denn Einkommensarme sind von jeder Krise besonders betroffen – sie leben am Minimum und haben keine Reserven. Und Krisen häufen sich: Corona, Inflation, Energiepreise. Jede dieser Krisen stellt bereits für sich eine soziale Notlage dar. Mit einer steuerlichen Energiepreispauschale von 300 Euro werden sie nicht erreicht.”

Maria Loheide

Auch die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold meint, dass Studierende und Rentner:innen nicht vergessen werden dürfen und hält zu versteuernde Direktzahlungen an alle Haushalte ähnlich der Energiepreispauschale für den richtigen Weg.

Zur Diskussion steht momentan, ob mehr Direktzahlungen für alle Studierenden eingeführt werden sollen. Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Matthias Anbuhl, fordert von der Ampel Koalition ein Entlastungspaket für Studierende, bestehend aus Direktzahlungen, einem Inflations-Ausgleich beim BAföG und einem kurzfristigen Plus bei den BAföG-Bedarfssätzen.