Haustürgeschäfte

Zwischen Tür und Angel

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Sie sind wieder vermehrt unterwegs: Handelsvertreter. Viele von ihnen wollen schnelles Internet verkaufen, weil das Glasfasernetz in München ausgebaut wird. Doch auf was sollte man bei solchen Haustürgeschäften achten?

Skeptisch? Einfach nachfragen

Grundsätzlich gilt: My home is my castle. Ihr alleine entscheidet, wer eure Wohnung betreten darf und wer nicht. Vergleicht Angebote, seid skeptisch und lasst euch zu nichts überreden, was ihr nicht wollt.

Kommt euch der Vertreter an eurer Haustür unseriös vor, solltet ihr versuchen, mehr über ihn herauszufinden. Das ist eigentlich recht unkompliziert: Einfach bei der Firma anrufen und nachfragen, ob der Vertreter zu euch geschickt wurde. Auch bei der Verbraucherzentrale Bayern kann man sich informieren. Von den Angeboten der Händler sollte man sich auch nicht täuschen lassen. Viele kaufen nicht aus echter Überzeugung, sondern schlichtweg, weil sie sich überrumpelt fühlen.

Ein ganz normaler Kaufvertrag

Für Haustürgeschäfte gelten die gleichen Regeln wie bei ganz normalen Kaufverträgen. Dazu gehört auch ein Recht auf Widerruf, betont Julia Zeller von der Verbraucherzentrale:

Der Unternehmer muss mich über das Widerrufsrecht informieren, wenn ich nicht belehrt werde habe ich ein Widerrufsrecht für 1 Jahr und 14 Tage. Ist diese Frist abgelaufen, kann ich mich nicht mehr vom Vertrag lösen.

Im Notfall: 110

Wenn ihr bedroht werdet oder ihr auf Betrüger herein gefallen seid, solltet ihr euch auf jeden Fall bei der Polizei melden. Die kennt sich mit Betrügern aus.