Windenergie in Bayern
Ein Windrad für Unterhaching?
Windkraft in Bayern? Eine Seltenheit! Wegen der 10 H-Regel stockt der Windkraftausbau auch im Münchener Umland. Das könnte eine Änderung der Bayerischen Bauverordnung beenden. Der Landtag berät über einen entsprechenden Gesetzesvorschlag.
Unterhaching will bis 2030 klimaneutral werden, Windkraft soll das ermöglichen. Die Gemeinde muss derzeit Flächen auf dem Gebiet des Perlacher und Grünwalder Forsts ins Auge fassen. Den Bau im Ort verhindert die 10 H-Regel. Orte in ganz Bayern kämpfen mit der Verordnung.
Was ist 10 H?
10 H ist eine Bestimmung der bayerischen Bauverordnung. 2014 beschließt der Landtag, dass Windräder einen Mindestabstand zu Wohngebäuden haben müssen, der ihre Höhe mal zehn beträgt.
Ein typisches Windrad ist 200 m hoch, es benötigt daher einen Abstand von 2 km zum nächsten Wohnhaus. Das entspricht der Luftlinie vom Siegestor zum Viktualienmarkt. Die Folge: In Bayern wird kaum Windenergie gewonnen.
SPD und Grüne stören sich deshalb schon länger an 10 H. 2021 schreitet die Ampel mit dem Wind-auf-Land-Gesetz ein. Das Gesetz sieht vor, dass 2% der Landesfläche – 1,8% in Bayern – für die Nutzung der Windkraft ausgeschrieben werden müssen. Diese Flächen sind sogenannte Vorranggebiete.
Im April findet die CSU-Fraktion einen Kompromiss: Die 10 H-Regel soll bleiben. Nur in ausgewählten Vorranggebieten reichen 1000 Meter Abstand, etwa 5 H. Dasselbe soll für Flächen gelten, die durch bedeutende Infrastruktureinrichtungen bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbilds und der Lärmsituation aufweisen: Also zum Beispiel Autobahnen, große Bundesstraßen oder Bahnstrecken, Truppenübungsplätze, Industrienanlagen, beim Ersatz bestehender Windenergieanlagen oder auch in Wäldern. Am Dienstag hat die CSU geführte Landesregierung das als Gesetzentwurf erstmal in den Landtag eingebracht.
Was der aktuelle Gesetztesvorschlag der bayerischen Staatsregierung in der Umsetzung bedeutet, hat uns Dr. Ariane Lubberger vom Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) erklärt: