Das neue Bayerische Hochschulgesetz

Studieren mit Verlängerung

/ / Bild: M94.5/Benedict Witzenberger

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat am Freitag den Entwurf von Artikel 99 zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes vorgestellt. Das Gesetz soll für mehr Flexibilität und Planungssicherheit sorgen und Anpassungen an die aktuelle Lage in der Corona Krise schaffen. Und vor allem: Unterstützung für Studierende bieten!

Die Corona-Pandemie bringt das Leben in vielen Bereichen durcheinander – auch an der Uni. Um die Folgen für die Studierenden einigermaßen klein zu halten, hat der bayerische Minister für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, am Freitag das “Eilgesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes” vorgestellt.

Im Pressegespräch gemeinsam mit den SprecherInnen der Landes-ASten-Konferenz (LAK) erklärte Staatsminister Sibler, ihm sei besonders wichtig, dass das Sommersemester 2020 kein verlorenes Semester ist und dass gleichzeitig keine Nachteile entstehen. 

Von links: Wissenschaftsminister Bernd Sibler, Anna-Maria Trinkgeld und Maximilian Frank von der Studierendenvertretung. Bild: www.stmwk.bayern.de

Dabei wären auch die Wünsche der Studierenden berücksichtigt, erklärt LAK Sprecher Maximilian Frank:

“Man stößt hier auch offene Ohren mit seinen Anliegen. Es wird vieles geprüft und es braucht immer einen Moment bis es dann umgesetzt und bewertet werden kann. Aber es ist auf keinen Fall so, dass die Anliegen der Studierenden hier nicht gehört werden. Und wir sehen es hier auch beim Gesetz: Die Forderungen, die wir gestellt haben sind hier in juristische Form gegossen worden.”

Maximilian Frank, LAK Sprecher

Termine und Fristen verschieben sich automatisch

Was heißt das Gesetz nun in der Praxis? Im Prinzip wird das Sommersemester 2020 nicht als Fachsemester gezählt. Deswegen werden auch die an die Regelstudienzeit gebundenen Termine und Fristen automatisch um ein Semester verlängert. Ob Prüfungen und Fristen wahrgenommen werden möchten, steht also jedem Studierenden frei. Das heißt auch, dass bei nicht bestandenen Prüfungen keine Wiederholungsmöglichkeiten verloren gehen.

BAföG-Verlängerung

Laut dem Ministerium soll mit den neuen gesetzlichen Regelungen auch die Förderungshöchstdauer beim BAföG verlängert werden. Das bedeutet: Für alle bayerischen Studierenden, die im Sommersemester 2020 BAföG beziehen, verlängert sich die Förderungshöchstdauer automatisch um ein Semester.

Auch für Qualifikationsnachweise haben Studierende jetzt mehr Zeit. Wer im Sommersemester 2019, Wintersemester 19/20 oder im Sommersemester 2020 mit einem Masterstudiengang angefangen hat, bekommt eine Fristverlängerung für den Nachweis der Zugangsvoraussetzungen bis zu einem halben Jahr. Studienanfänger*innen, die Qualifikationsvoraussetzungen nachweisen müssen, können den Nachweis maximal innerhalb eines Jahres einreichen. Das gilt sowohl für das Wintersemester 2020, als auch das Sommersemester 2021. 

Die finanzielle Unterstützung durch das BAföG wird um ein Semester verlängert. Bild: M94.5/ Nicole Albrecht

Wintersemester 2020 – wie geht es weiter?

Die Vorlesungszeiten können sich im Wintersemester ändern. Im Zuge der Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeit für Universitäten sind diese nicht landesweit einheitlich geregelt. Konkrete Infos gibt es dementsprechend an der jeweiligen Uni.

Staatsminister Bernd Sibler betont, das Sommersemester hätte gezeigt, dass bayerische Hochschulen auch für das kommende Wintersemester technisch für den Online-Lehrbetrieb gerüstet seien. Dennoch sollen mittelfristig wieder mehr Präsenzveranstaltungen stattfinden, wenn die epidemiologische Situation es erlaubt. Denn die Hochschule lebe vom Miteinander, von Austausch und Diskurs vor Ort, so Sibler.