Das verändert sich
Neues im April
Das neuartige Coronavirus ist nicht das Einzige, was die Gesellschaft vor Veränderungen stellt – Horrende Mieten in Ballungsräumen bringen eine verschärfte Mietpreisbremse und BAföG-Bezieher*innen erwartet eine neue Regelung in Sachen Rückzahlung. Was verändert sich im April? Ein Überblick.
Neue Regelung für BAföG
Studierende, die während dem Studium BAföG bezogen haben, müssen sich ab dem 1. April auf Änderungen bezüglich der Rückzahlungen einstellen. Nach Information des Deutschen Studentenwerks (DSW) erhöht sich der Betrag der monatlichen Rückzahlung nach dem Studium von 105 Euro auf 130 Euro. Nach maximal 77 zu zahlenden Monats-Raten entspricht das einer Gesamtrückzahlung von 10.010 Euro, der maximale Rückzahlungszeitraum beträgt nach wie vor 20 Jahre. „Mit der Neuerung fällt die Wahlmöglichkeit zwischen alter und neuer Regelung weg, es kann künftig nur noch nach der neuen Regelung zurückgezahlt werden“, sagt Oliver Leitner, Abteilungsleiter des Studentenwerks München. Er betont auch, dass es weiterhin den gewohnten Erlass gäbe, mit 10.010 Euro wurde die Rückzahlungsobergrenze um lediglich 10 Euro erhöht. Profitieren sollen von der Rückzahlungsregelung weiterhin vor allem diejenigen, die nach dem Studienabschluss über ein geringeres Gehalt verfügen. Unverändert ist nach Angaben des Studentenwerks der Beginn der Rückzahlung; fünf Jahre nach dem Ende der jeweiligen Regelstudienzeit.
Mietpreisbremse wird schärfer
Hohe Mieten und Mieterhöhungen sind auch in München seit vielen Jahren das Streitthema schlechthin. Eine Verschärfung der Mietpreisbremse soll dem nun entgegenwirken. Die Mietpreisbremse trat 2015 für vorerst fünf Jahre in Kraft und wurde nun nach einer Abstimmung im Bundestag bis 2025 verlängert. Sie gilt bislang in 13 Bundesländern, darunter auch Bayern. Die Mietpreisbremse erlaubt Vermietern, die Wohnungsmiete nach Bewohnerwechsel um maximal 10% über die ortsübliche Vergleichsmiete zu legen. Die ortsübliche Vergleichsmiete variiert je nach Lage, Baujahr und Wohnungszustand und beträgt in München bei zentraler Lage und einer Größe von 60 qm ca. 700 Euro Kaltmiete. Nach einer Analyse zur Wirkung der Mietpreisbremse durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) verstoßen allein in München bislang 69% der Vermieter gegen die Mietpreisbremse. Um Mietern nun mehr Rechte zu ermöglichen, tritt ab April die Verschärfung in Kraft. Nach Angaben der Bundesregierung ist neu, dass Mieter die gesamte zu viel gezahlte Miete, auch nachträglich für bis zu zweieinhalb Jahre, zurückfordern können. Demnach reiche bei dem Antrag ein einfaches „Ich rüge die Höhe der Miete“ aus. Bisherige Regelungen haben Vermieter lediglich dazu verpflichtet, Rückzahlungen ab dem Zeitpunkt der Rüge zu tätigen.
Neue Flugticketpreise
Auch wenn aufgrund der aktuellen Ausgangsbeschränkungen nicht ans Fliegen zu denken ist, stehen auch hier Änderungen an. Nach Aussage der Bundesregierung wird die Steuer für Flugtickets erhöht, was das Fliegen unattraktiver machen soll. Ab dem 1. April 2020 gilt laut der Bundesregierung dann folgendes:
„Konkret soll die Luftverkehrsteuer für innereuropäische Ziele um 5,53 Euro auf 13,03 Euro steigen. Für mittlere Distanzen bis 6.000 Kilometern ist eine Erhöhung um 9,58 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen. Für Fernflüge sollen künftig 59,43 Euro fällig werden, das wären 17,25 Euro mehr als bisher.“
Damit will die Regierung einen Teil des Klimaschutzprogramms 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 umsetzen.