Organspende
Frage von Leben und Tod
Wer auf der Warteliste für ein Spenderorgan steht, muss neben den körperlichen Komplikationen oft unerträgliche psychische Qualen durchleiden – und das immer öfter vergeblich. Jährlich sterben in Deutschland schätzungsweise 2000 Patienten, die auf ein Spenderorgan angewiesen wären. Um die Lücke zwischen Spenderorganen und den Patienten auf der Warteliste zu schließen, soll die Gesetzgebung nun neugeregelt werden.
Spenderorgane entscheiden über Leben und Tod mehrerer tausend Menschen jährlich. Um dem erheblichen Mangel an Spenderorganen entgegen zuwirken, will Gesundheitsminister Jens Spahn das Grundprinzip der Organspende ändern. Musste man bisher mit einem Organspendeausweis einer Entnahme eindeutig zustimmen, ist man nach dem Gesetzentwurf, der auch von Karl Lauterbach (SPD), Georg Nüßlein (CSU) und Petra Sitte (Die Linke) mitgetragen wird, mit Vollendung des 16. Lebensjahres automatisch Spender. Allerdings kann jederzeit dieser Spendebereitschaft widersprochen werden.
Entscheidung des Patienten
Ein bekanntes Beispiel ist die Schauspielerin Geraldine Laprell. Ihr wurde eine Lunge transplantiert. Für sie entlastet die Widerspruchslösung besonders die Angehörigen.
Der Patient hat demnach bereits eine schwierige Entscheidung getroffen, die seine Angehörigen im Moment der Trauer dann nicht treffen müssen.
Schweigen als Zustimmung?
Doch bei der Frage, ob durch die Widerspruchslösung die Autonomie des Patienten wächst oder sinkt, entbrennt eine hitzige Debatte. Für FDP-Chef Christian Lindner stellt die neue Regelung einen „Einschnitt in die freie Selbstbestimmung des Menschen“ dar. Er ist der Meinung, dass eine Erhöhung der Spenderzahlen nur über die Motivation aus freien Stücken Organe zu spenden funktioniert. Dies sei seiner Meinung nach die einzige korrekte Lösung. Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther sagte der ARD: „Der Mensch muss gefragt werden. Es darf nicht sein, dass Schweigen Zustimmung bedeutet – bei so etwas zutiefst Persönlichem.“
Frage der Selbstbestimmung
Einen Eingriff in die Freiheit gibt Gesundheitsminister Jens Spahn offen zu. Für ihn ist dieser nach Abwägung des Für und Wider und angesichts des Scheiterns aller anderen Maßnahmen aber gerechtfertigt. Professor Jens Werner, Direktor des LMU-Klinikums für Transplantations-Chirurgie sieht hingegen in einer Widerspruchslösung eine Erhöhung der Autonomie des Patienten. Durch sie liegt die Entscheidung allein beim Patienten, der dabei auch nicht von seinen Angehörigen „überstimmt“ werden kann. Vielmehr bedeute eine Widerspruchslösung eine neue gesellschaftliche Norm. Dadurch würde das Spenden zur Normalität, der man durch freie Entscheidung widersprechen könne. Momentan sei das Spenden von Organen nicht der Normalfall.
Feedback aus der Community
Wir haben uns bei Facebook erkundigt, wie ihr zum Thema Organspende steht und das Ergebnis ist recht deutlich:
Tendenz sinkend
Die Zahl der in Deutschland gespendeten Organe sinkt seit 5 Jahren zunehmend. Im Jahr 2017 waren es 2.765, fast 1.000 weniger als noch 2012. Ende 2017 wurden 10.107 Spendeorgane benötigt. In Österreich, wo die Widerspruchslösung gilt, ist die Diskrepanz zwischen Organen und Patienten wesentlich kleiner.